Baby in Sicht! Checkliste

Baby in Sicht! Checkliste vor und nach der Geburt

Mittwoch, 18.11.2020

Juhuu – wir bekommen ein Baby! Kaum hat man die freudige Nachricht so richtig realisiert, schießen einem auch schon tausend Fragen durch den Kopf. Ob Kindergeld, Elterngeld oder Elternzeit – ein Kind bringt jede Menge Formalitäten mit sich. Unsere Checkliste hilft Euch dabei den Überblick im Papierdschungel zu bewahren. Denn bereits vor der Geburt gibt es einiges worum Ihr Euch kümmern müsst.

Foto: © Kelly Sikkema on Unsplash

Vor der Geburt

1. Informiere Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft

Am liebsten würdest Du es vermutlich direkt erzählen. Warte aber besser die ersten 12 Wochen ab bevor Du die frohe Botschaft verkündet. Denn erst dann ist die risikoreichste Zeit überstanden. Lange rauszögern solltest Du es danach jedoch auch nicht, denn irgendwann wird man Dir die anderen Umstände ansehen. Häufig muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Bestätigung der Schwangerschaft vorgelegt werden. Diese erhältst Du von Deinem Arzt. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft besteht zudem Kündigungsschutz.

2. Hebamme suchen

Eine Hebamme während der Schwangerschaft und des Wochenbetts ist wirklich Gold wert! Wenn Du die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen möchtest, solltest Du Dich schnellstmöglich darum kümmern, denn viele Hebammen sind innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Solltest Du eine Hausgeburt planen, wird die Suche noch schwieriger. Die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme werden i.d.R. von den Krankenkassen übernommen.

3. Elternzeit beantragen

Solltest Du (oder auch Dein Partner/in) nach der Geburt Elternzeit nehmen wollen, ist es sinnvoll sich bereits frühzeitig Gedanken zu machen. Auch Deinen Arbeitgeber wird es interessieren, wie Deine Pläne aussehen, schließlich muss auch er die Zeit personell überbrücken. Wichtig: Du musst Deinen Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit schriftlich informieren. In diesem Schreiben musst Du bereits mitteilen, wie Du die ersten 24 Monate Deiner Elternezit gestalten möchtest. Falls Du z.B. in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest Du bereits jetzt die geplante Stundenanzahl und Arbeitszeit angeben.

4. Betreuungssituation klären

Mach Dir frühzeitig mit Deinem Partner/in Gedanken um die spätere Betreuungssituation. Könnt Ihr es Euch leisten, dass ein Elternteil über längere Zeit zuhause bleibt? Kann das Kind evtl. von Großeltern oder Verwandten betreut werden wenn Du/Ihr wieder arbeiten geht? Oder benötigt Ihr einen Platz bei einer Tagesmutter oder Kita? Insbesondere in Sachen Kita oder Tagesmutter gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Regelungen – auch was die damit verbundenen Kosten angeht. Manchmal ist es sogar nötig, sein Kind noch vor der Geburt in einer Einrichtung anzumelden um Chancen auf einen Betreuungsplatz zu haben.

5. Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld wird Dir 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten verlängern sich diese Zeiten. Das Mutterschaftsgeld musst Du bei Deiner Krankenkasse beantragen. Dafür benötigst Du eine Bescheinigung Deines Arztes über den errechneten Entbindungstermin. Die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes erhältst Du von Deiner Krankenkasse.

6. Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungskurs

Ob ein Wochenend-Crashkurs, ein wöchentlich stattfindender Kurs oder vielleicht sogar ein Hypnobirthing-Kurs – in einem Geburtsvorbereitungskurs erhaltet Ihr viele interessante Informationen rund um das Thema Geburt. Und neben hilfreichen Tipps und Tricks lernt Ihr gleichzeitig auch noch andere Paare in der gleichen Lebenssituation kennen, mit denen Ihr Euch austauschen könnt. Ein guter Zeitpunkt mit einem Geburtsvorbereitungskurs zu beginnen, ist um die 25 Schwangerschaftswoche.

7. Eltern- / Kindergeldantrag vorbereiten

Damit Ihr sowohl das Eltern- als auch das Kindergeld möglichst zügig erhaltet, lohnt es sich, die entsprechenden Anträge bereits vor der Geburt vorzubereiten und insbesondere auch die benötigten Anlagen zusammenzustellen. Der Antrag auf Elterngeld ist recht umfangreich. Es gibt unterschiedliche Modelle zwischen denen Ihr wählen könnt. Hier lohnt es sich an einer Infoveranstaltung zum Thema Elterngeld teilzunehmen oder direkt einen Termin bei einer Beratungsstelle zu machen (z.B. bei der Elterngeldstelle oder bei pro-familia).

8. Vaterschaft anerkennen lassen / Sorgerecht

Wenn Ihr nicht verheiratet seid, wird die Mutter automatisch als solche in die Geburtsurkunde eingetragen. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen, um als Vater in der Geburtsurkunde genannt zu werden. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Vereinbart dafür einen persönlichen Termin bei Eurem Standes- oder Jugendamt. Bei diesem Termin müssen beide Elternteile anwesend sein. Mit der Anerkennung der Vaterschaft werden auch offizielle Verwandtschaftsverhältnisse bestätigt. Dies hat z.B. Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche und das Umgangsrecht. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist aber auch nach der Geburt noch möglich. Aber je mehr Ihr vor der Geburt erledigen könnt, desto besser.

Gleichzeitig solltet Ihr Euch auch Gedanken über das Sorgerecht machen. Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter auch hier automatisch das Sorgerecht. Der Vater muss es beantragen. Das Sorgerecht kann normalerweise im gleichen Termin beantragt werden wie die Anerkennung der Vaterschaft.

9. Nachname: Wie soll unser Kind heißen?

Bei verheirateten Paaren mit dem gleichen Namen stellt sich die Frage nach dem Nachnamen nicht. Bei unverheirateten oder Paaren mit unterschiedlichen Nachnamen, muss spätestens 1 Monat nach der Geburt der Familienname beim Standesamt eingetragen werden. Auch hier gilt: Hat ein Partner das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind automatisch den Nachnamen dieses Elternteils. Soll das Kind den Nachnamen des anderen Elternteils bekommen, muss dies entsprechend beantragt und von beiden Elternteilen bestätigt werden.

10. Anmeldung zur Geburt

Wie und wo Du Dein Kind auf die Welt bringen möchtest, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Und egal ob Du Dich für die Geburt in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder vielleicht sogar zuhause entscheidest, wichtig ist, sich bereits vorab zu kümmern.

Krankenhäuser bieten in der Regel Infoveranstaltungen an, bei denen Ihr Euch über den Ablauf der Geburt und die Arbeit des Teams informieren könnt. Häufig besteht auch die Möglichkeit den Kreissaal zu besichtigen. Ca. 6 Wochen vor Deinem errechneten Termin solltest Du Dich dann persönlich im Krankenhaus anmelden. So spart Ihr Euch am Tag der Geburt lästigen Papierkram. Außerdem hast Du die Möglichkeit, Deine Wünsche hinsichtlich der Geburt zu äußern und individuelle Fragen zu stellen.

Möchtest Du, dass Dein Kind im Geburtshaus das Licht der Welt erblickt, solltest Du deutlich früher Kontakt zu den dortigen Hebammen aufnehmen. So habt Ihr noch die Möglichkeit Euch vor der Geburt besser kennenzulernen. Das gleiche gilt für eine Hausgeburt. Eine Hebamme für eine Hausgeburt zu finden erweist sich meistens als recht schwierig. Geht auch hier sehr frühzeitig auf die Suche.

11. Kinderarzt in der Nähe suchen

Leider sind viele Kinderarztpraxen mittlerweile überlaufen. Versucht Euch daher am besten bereits vor der Geburt einen Überblick über die Kinderärzte im Umkreis zu verschaffen. Solltest Du Dein Kind im Krankenhaus zur Welt bringen, werden die U1 und meist auch die U2 (3.–10. Lebenstag) dort gemacht. Spätestens zur U3 (4.–5. Lebenswoche) steht dann jedoch der erste Kinderarztbesuch an. Deine Hebamme kann hier eine gute Ansprechpartnerin sein. Aber zum Beispiel auch Bekannte und FreundeInnen aus der Umgebung.

12. Finanzen / Versicherungsschutz überprüfen

Kinder kosten Geld. Dieser Spruch ist leider nicht einfach so dahergesagt – es ist tatsächlich so. Damit Ihr die Zeit mit Eurem Baby möglichst sorgenfrei genießen könnt, solltet Ihr vor der Geburt Eure Finanzen checken. Schließlich wollen Windeln, Feuchttücher und die vielen süßen Babyklamotten auch irgendwie bezahlt werden. Schaut schon vorher, ob es an einigen Stellen eventuell Einsparmöglichkeiten gibt.

Auch Euren Versicherungsschutz könnt Ihr bei dieser Gelegenheit überprüfen. Habt Ihr alle notwendigen Versicherungen bzw. muss evtl. etwas an die neue Situation angepasst werden? Ist das Baby erstmal da, habt Ihr für diese Themen vermutlich wenig Zeit und Nerven. Also lieber frühzeitig erledigen.

Nach der Geburt

13. Geburtsurkunde beantragen

Jetzt ist das Baby endlich da – und schon geht es weiter mit der Bürokratie. Innerhalb der ersten Lebenswoche, solltet Ihr die Geburtsurkunde für Euer Kind beantragen. Wo? Entweder vor Ort beim Standesamt oder in vielen Fällen auch direkt über das Krankenhaus. Wenn das Krankenhaus diesen Service anbietet, erhaltet Ihr nach der Geburt einen Umschlag mit allen notwendigen Formularen und Informationen.

Die Geburtsurkunde ist sehr wichtig. Sie bestätigt zum einen, dass es Euer Kind nun ofiziell gibt und zum zweiten benötigt Ihr sie für die Beantragung staatlicher Leistungen – z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.

14. Anmeldung des Babys beim Einwohnermeldeamt / Kinderausweis

Falls das Einwohnermeldeamt nicht automatisch vom Standesamt über den Neuankömmling informiert wurde, solltet Ihr auch hier kurzfristig die Geburtsurkunde vorlegen und Euer Baby registrieren lassen.

Bei dieser Gelegenheit, könnt Ihr auch direkt einen Kinderausweis ausstellen lassen. Neben der Geburtsurkunde und der Ausweise der Eltern, braucht Ihr hierfür auch ein biometrisches Passfoto Eures Kindes. Der Ausweis wird sofort ausgestellt – Ihr müsst also nicht mehrere Wochen darauf warten. Natürlich kann der Kinderausweis auch später noch beantragt werden. Solltet Ihr allerdings mit Eurem Baby einen Urlaub im Ausland planen, dann müsst Ihr vor Reiseantritt unbedingt an den Ausweis denken – denn auch für ein Baby besteht Ausweispflicht.

15. Anmeldung des Babys bei der Krankenkasse

Für die ersten Untersuchungen nach der Geburt, ist Euer Kind automatisch über die Mutter krankenversichert. Danach solltet Ihr Euer Kind jedoch zügig bei der Krankenkasse anmelden. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kann das Kind kostenfrei mitversichert werden. Die entsprechenden Anmeldeformulare erhaltet Ihr von Eurer Krankenkasse.

Ist ein Elternteil privat versichert und erziehlt auch noch das höhere Einkommen, kann das Kind nicht kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Es muss dann ebenfalls, gegen einen entsprechenden Beitrag, privat versichert werden. Wartezeiten und eine Risikoprüfung entstehen indem Fall nicht.

Wie Ihr seht, gibt es sowohl vor als auch nach der Geburt einiges zu erledigen. Auch wenn es sich jetzt erstmal viel anhört, ist es mit der richtigen Planung gut zu schaffen. Und je mehr Ihr vor der Geburt erledigen könnt, umso besser. Denn zwischen Wochenbett, Windeln und schlaflosen Nächten, geht einem dieser ganze Bürokratiekram nicht gerade leichter von der Hand. Wir wünschen Dir eine entspannte Schwangerschaft und Euch eine tolle Zeit mit Eurem Baby. 🙂